Diese Unterseite soll dazu beitragen die Zuständigkeiten für Naturschutzangelegenheiten zu erfassen und darzulegen.
Unser Augenmerk wird natürlich auf den von uns betreuten Landschaftsschutzgebieten und deren Flora und Fauna liegen.
Natürlich erstreckt sich unsere "gefühlte" Verantwortlichkeit auf das gesamte Gebiet der ehemaligen Ortsteile Hörnsheim und Hochelheim und nicht nur auf die Landschaftsschutzgebiete.
Mit dem Wort "gefühlt" ist schon die aufkommende Problematik impliziert.
Wofür genau ist der Vogel- und Naturschutzverein Hüttenberg e.V. zuständig oder verantwortlich.
Die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt nehmen als obere Naturschutzbehörde (ONB) folgende Schwerpunktaufgaben wahr:
ONB in unserem Bereich:
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Tel.: 0641 - 303 0
Fax: 0641 - 303 2197
E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de
Obere Naturschutzbehörde RP Gießen
Aufgaben der ONB:
Die Aufgaben des Naturschutzes ergeben sich maßgeblich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG). Diese Gesetze bestimmen auch, welche Instrumente auf den verschiedenen Verwaltungsstufen zur Erreichung der Naturschutzziele eingesetzt werden.
Natis wird aktuell vom HLNUG und nicht mehr von Hessen Forst betrieben.
Anfangs wurde NATIS von Hessen Forst betrieben
HessenForst
Servicezentrum Forsteinrichtung
und Naturschutz (FENA)
FENA
Das Wissen darüber, wo in Hessen gefährdete Tiere und Pflanzen vorkommen, ist für den Erhalt der Arten und deren Lebensräume unerlässlich. Diese wertvollen Informationen, die oft auch ehrenamtlich erfasst werden, müssen möglichst nach einheitlichen Standards erhoben werden, um sie später problemlos zusammenzuführen und auswerten zu können.
Das Land Hessen hat zu diesem Zweck Nutzungsrechte für den Einsatz des Computerprogramms „Natis“ für die Artenerfassung von faunistischen und floristischen Daten in Hessen erworben und stellt Natis allen Interessenten kostenfrei zur Verfügung.
Im Programm Natis, welches lokal auf einem Rechner installiert werden muss, müssen Daten eingeben werden, die dann exportiert und rumgeschickt werden müssen.
Aus diesem Grund wird Natis demnächst zu einer Internetplatform umgestaltet (Bis Ende 2017). Dort können Daten direkt erfasst werden ohne Import und oder Export von Daten.
Außerdem gibt es noch das Programm "naturgucker" vom NABU.
Das Programm natis gibts bei:
Kontakt: HLNUG
Hessisches Landesamt für
Naturschutz, Umwelt und Geologie
Europastraße 10-12
35394 Gießen
Tel.: 0641 4991-0
Fax: 0641 4991-101
E-Mail: naturschutz@hlnug.hessen.de
Ihre Ansprechpartnerin:
Betina Misch
Tel.: 0641 4991-122
Naturschutzwacht:
Im Zuständigkeitsbereichs des Regierungspräsidiums Gießen gibt es eine Naturschutzwacht.
Auf der Internetseite des RP Gießen findet man zur Naturschutzwacht folgenden
Mit Erlass vom 01.09.1994 wurde erstmals die amtliche Naturschutzwacht in Mittelhessen eingeführt und bis heute kontinuierlich ausgebaut. In Mittelhessen ist zur Zeit bei 4 Einsatzleitstellen in den Forstämtern
eine Naturschutzwacht eingerichtet.
Aufgaben:
Überwachung der Vorschriften zum Schutz der Natur, der Gewässer, des Waldes Information der Erholungssuchenden zur Akzeptanz der Naturschutzgebiete.
Beim Durchlesen dieser Internetseite des RP Gießen stellt sich die Frage, ob sich die Naturschutzwacht zuständig fühlt für die NSGs der Gemarkungen Hörnsheim und Hochelheim.
Ansprechpartner Naturschutz Hessen-Forst Forstamt Wetzlar:
Manfred Weber
E-Mail
Björn Reinhardt
E-Mail
Funktionsbeschäftigter Narturschutz: Johannes Volkmar: Tel: 06441 67901 - 23
Fax: 06441 67901 - 27
Handy: 0160 4707566
Mail: Johannes.Volkmar@hessen.forst.de
Herr Volkmar informierte unseren verein in einem Telefongespräch darüber, daß bei Umsetzungen von Naturschutzvorhaben in unserer Gemeinde die untere Naturschutzbehörde der Ansprechpartner sei und auch die entsprechenden Gelder einsetzen könne. Desweiteren wären alle Zuflüsse der Lahn und die Lahn selbst als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Bei uns wären demnach Landschaftsschutzgebiete die Kleebach und der Schwingbach. Damit wäre auch erklärt wieso der Tiefe Graben, der Pfingstberg und die Lorschbach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. Nach Aussagen von Herrn Volkmar handelt es sich bei Lorschbach, Tiefer Graben, Pfingstberg NICHT um Naturschutzgebiete (NSG).
Nach einem Gespräch mit Herrn Clever - Tel.: 06441 407-1745( Fachdienstleiter Umwelt & Naturschutz Landkreis Giessen ) haben wir in Hüttenberg neben den Landschaftsschutzgebieten auch Naturdenkmäler. Dazu gehört auch der Pfingstberg. Das Gebiet der Lorschbach ist Landschaftsschutzgebiet am Zufluss der Lahn Schwingbach. Dort ist das Landschaftsschutzgebiet etwas erweitert nach Süden.
Frau Scharre von der UNB ist Mitarbeiterein von herrn Clever und kümmert sich um NATUREG und ist auch für die Geldvergabe zuständig an Ortsvereine, die Umweltschutzmaßnahmen in ihrem bereich durchführen wollen. Dies ist der Topf des Naturschutzrechtlichen Ersatzgeldes (Firma baut Wohnhäuser / zerstört Natur und kann keinen Ersatz schaffen für zerstörte Natur und zahlt dann Ausgleichsgeld - Das ist dieser Topf). Laut UNB würde sich Herr Volk vom NABU in Hüttenberg um den Pfingstberg kümmern ( ?????)
Vogel- und Naturschutzgruppe Hüttenberg e. V.
Paul-Schneider-Straße 20
35625 Hüttenberg
Kontakt:
Klaus-Heiner Weber
Tel.: 0163-7173541
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