Welche Behörden sind im Kreis, im Land Hessen, im Bundesgebiet für welche Naturschutzangelegenheiten zuständig ?                                                                                                                                                                     Welche Verantwortlichkeiten hat der Verein  ?

Diese Unterseite soll dazu beitragen die Zuständigkeiten für Naturschutzangelegenheiten zu erfassen und darzulegen. 

Unser Augenmerk wird natürlich auf den von uns betreuten Landschaftsschutzgebieten und deren Flora und Fauna liegen. 

Natürlich erstreckt sich unsere "gefühlte" Verantwortlichkeit auf das gesamte Gebiet der ehemaligen Ortsteile Hörnsheim und Hochelheim und nicht nur auf die Landschaftsschutzgebiete.

Mit dem Wort "gefühlt" ist schon die aufkommende Problematik impliziert.

Wofür genau ist  der Vogel- und Naturschutzverein Hüttenberg e.V. zuständig oder verantwortlich.


Obere Naturschutzbehörde (ONB) Land Hessen:

Die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt nehmen als obere Naturschutzbehörde (ONB) folgende Schwerpunktaufgaben wahr:


ONB in unserem Bereich:

Regierungspräsidium Gießen

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Tel.: 0641 - 303 0

Fax: 0641 - 303 2197

E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de

Obere Naturschutzbehörde RP Gießen

 

Aufgaben der ONB:

Die Aufgaben des Naturschutzes ergeben sich maßgeblich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG).  Diese Gesetze bestimmen auch, welche Instrumente auf den verschiedenen Verwaltungsstufen zur Erreichung der Naturschutzziele eingesetzt werden.

  • Auswahl, Sicherung und Betreuung der Natura-2000-Gebiete. 
  • Überwachung der internationalen Artenschutzbestimmungen (Vollzug des Washingtoner Artenschutzabkommens). 
  • Als zuständige Fachbehörde prüft die ONB  die naturschutzrechtlichen und -fachlichen Belange in allen Verfahren, die beim Regierungspräsidium geführt werden (z.B. zur Genehmigung von Straßenbauprojekten, Bahntrassen, Abbauvorhaben, Windkraftanlagen oder Gewässerausbaumaßnahmen).
  • Führung außerdem des hessischen Naturschutzinformationssystems NATUREG. Dieses elektronische Register enthält u. a. Daten über Biotop- und Artvorkommen und die Lage der naturschutzrechtlich gebundenen Flächen (z.B. Schutzgebiete und Kompensationsflächen). Öffentlich zugängliche Informationen und Karten sind über den NATUREG-Viewer im Internet für jedermann verfügbar.

Natis wird aktuell vom HLNUG und nicht mehr von Hessen Forst betrieben.

Anfangs wurde NATIS von Hessen Forst betrieben

HessenForst

Servicezentrum Forsteinrichtung

und Naturschutz (FENA)

FENA

Das Wissen darüber, wo in Hessen gefährdete Tiere und Pflanzen vorkommen, ist für den Erhalt der Arten und deren Lebensräume unerlässlich. Diese wertvollen Informationen, die oft auch ehrenamtlich erfasst werden, müssen möglichst nach einheitlichen Standards erhoben werden, um sie später problemlos zusammenzuführen und auswerten zu können.

Das Land Hessen hat zu diesem Zweck Nutzungsrechte für den Einsatz des Computerprogramms „Natis“ für die Artenerfassung von faunistischen und floristischen Daten in Hessen erworben und stellt Natis allen Interessenten kostenfrei zur Verfügung.

 

Im Programm Natis, welches lokal auf einem Rechner installiert werden muss, müssen Daten eingeben werden, die dann exportiert und rumgeschickt werden müssen.

Aus diesem Grund wird Natis demnächst zu einer Internetplatform umgestaltet (Bis Ende 2017). Dort können Daten direkt erfasst werden ohne Import und oder Export von Daten.

Außerdem gibt es noch das Programm "naturgucker" vom NABU.

Das Programm natis gibts bei:

 

Kontakt: HLNUG

Hessisches Landesamt für 

Naturschutz, Umwelt und Geologie

 

Europastraße 10-12

35394 Gießen

Tel.: 0641 4991-0

Fax: 0641 4991-101

E-Mail: naturschutz@hlnug.hessen.de

Ihre Ansprechpartnerin:

Betina Misch

Tel.: 0641 4991-122



Naturschutzwacht:

Im Zuständigkeitsbereichs des Regierungspräsidiums Gießen gibt es eine Naturschutzwacht.

Auf der Internetseite des RP Gießen findet man zur Naturschutzwacht folgenden 

Mit Erlass vom 01.09.1994 wurde erstmals die amtliche Naturschutzwacht in Mittelhessen eingeführt und bis heute kontinuierlich ausgebaut. In Mittelhessen ist zur Zeit bei 4 Einsatzleitstellen in den Forstämtern

  • Nidda für den Auenverbund Wetterau,
  • Wetzlar für die Lahnaue und die stadtnahen NSG’e,
  • Weilburg für die Lahn
  • Burgwald für die Naturschutzgebiete im Burgwald

eine Naturschutzwacht eingerichtet.

 

Aufgaben:

Überwachung der Vorschriften zum Schutz der Natur, der Gewässer, des Waldes Information der Erholungssuchenden zur Akzeptanz der Naturschutzgebiete.



Beim Durchlesen dieser Internetseite des RP Gießen stellt sich die Frage, ob sich die Naturschutzwacht zuständig fühlt für die NSGs der Gemarkungen Hörnsheim und Hochelheim.

Hessen Forst


Ansprechpartner Naturschutz Hessen-Forst Forstamt Wetzlar:

Manfred Weber 
E-Mail

Björn Reinhardt
E-Mail

Funktionsbeschäftigter Narturschutz: Johannes Volkmar: Tel: 06441 67901 - 23

                                                                                           Fax: 06441 67901 - 27

                                                                                           Handy: 0160 4707566 

Mail: Johannes.Volkmar@hessen.forst.de

Für unseren Verein direkt wichtig: Untere Naturschutzbehörde

Herr Volkmar informierte unseren verein in einem Telefongespräch darüber, daß bei Umsetzungen von Naturschutzvorhaben in unserer Gemeinde die untere Naturschutzbehörde der Ansprechpartner sei und auch die entsprechenden Gelder einsetzen könne. Desweiteren wären alle Zuflüsse der Lahn und die Lahn selbst als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Bei uns wären demnach Landschaftsschutzgebiete die Kleebach und der Schwingbach. Damit wäre auch erklärt wieso der Tiefe Graben, der Pfingstberg und die Lorschbach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. Nach Aussagen von Herrn Volkmar handelt es sich bei Lorschbach, Tiefer Graben, Pfingstberg NICHT um Naturschutzgebiete (NSG).

Nach einem Gespräch mit Herrn Clever - Tel.: 06441 407-1745( Fachdienstleiter Umwelt & Naturschutz Landkreis Giessen ) haben wir in Hüttenberg neben den Landschaftsschutzgebieten auch Naturdenkmäler. Dazu gehört auch der Pfingstberg. Das Gebiet der  Lorschbach ist Landschaftsschutzgebiet am Zufluss der Lahn Schwingbach. Dort ist das Landschaftsschutzgebiet etwas erweitert nach Süden.

Frau Scharre von der UNB ist Mitarbeiterein von herrn Clever und kümmert sich um NATUREG und ist auch für die Geldvergabe zuständig an Ortsvereine, die Umweltschutzmaßnahmen in ihrem bereich durchführen wollen.  Dies ist der Topf des Naturschutzrechtlichen Ersatzgeldes (Firma baut Wohnhäuser / zerstört Natur und kann keinen Ersatz schaffen für zerstörte Natur und zahlt dann Ausgleichsgeld - Das ist dieser Topf). Laut UNB würde sich Herr Volk vom NABU in Hüttenberg um den Pfingstberg kümmern ( ?????)